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Amalgamverbot Zahnarztpraxis

Amalgamfrei in das Jahr 2025 starten

Seit dem 01.01.2025 ist der Einsatz von Zahnamalgam verboten. Der Entschluss wurde von der Europäischen Kommission verabschiedet und ist in der überarbeiteten EU-Quecksilberverordnung festgehalten. Unser Partner medentex erklärt, worauf nun zu achten ist und bietet ein spezielles Neujahrsangebot zur Entsorgung von Amalgam an.

Wieso ist Amalgam problematisch?

Laut der Europäischen Kommission wurden bis zum Schluss jährlich noch etwa 40 Tonnen Quecksilber für Zahnamalgam in der EU verbraucht. Bereits seit einigen Jahren gibt es Einschränkungen beim Einsatz von Zahnamalgam für bestimmte Risikogruppen, wie beispielsweise Schwangere oder Kinder.

Amalgam besteht zu 50 % aus Quecksilber, gebunden in einer Legierung aus Silber, Zinn, Kupfer und anderen Metallen. Das im Amalgam enthaltene Quecksilber ist eine hochgiftige Chemikalie, die bei Freisetzung eine Bedrohung für Mensch und Umwelt darstellt.
Die größte Gefahr der Freisetzung von Quecksilberdämpfen besteht beim Einsetzen und Entfernen von Amalgamfüllungen. Bestehende und intakte Amalgamfüllungen stellen für den Menschen aber keine Gefahr dar und sollten daher auch nicht präventiv entfernt werden.

Amalgam fällt unter die Kategorie der gefährlichen Abfälle und muss unter Einhaltung zahlreicher Vorschriften entsorgt werden. Die Entsorgung und Verwertung obliegt ausschließlich zertifizierten Entsorgungsunternehmen, wie medentex.

Amalgamverbot: Was müssen Zahnärzt:innen beachten?

 

Medentex_AdobeStockDas Verbot bezieht sich ausschließlich auf das Verlegen von neuen Amalgamfüllungen, bestehende Amalgamfüllungen sind davon nicht betroffen und werden dementsprechend weiterhin im Umlauf sein. Das bedeutet auch, dass Zahnarztpraxen in den nächsten Jahren weiterhin mit amalgamhaltigen Sonderabfällen, wie ausgebohrte Füllungen, rechnen müssen.

 Quelle: Adobe Stock


Ausnahmen zur Verwendung von Amalgam

Eine Ausnahme zur Verwendung von Zahnamalgam bilden Sonderfälle, die eine Behandlung mit Amalgam aufgrund von medizinischen Umständen, wie Allergien, zwingend notwendig machen.

Bis Ende 2029 muss die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat berichten, ob diese Ausnahme bestehen bleiben muss.

Medentex_AdobeStockAmalgam muss sachgemäß entsorgt werden, z. B. von medentex | Quelle: Adobe Stock

 

Neujahrsaktion von medentex

medentex hat das Amalgamverbot zum Anlass genommen, eine Neujahrsaktion zu starten.

Im Zeitraum vom 01.01.2025 - 31.03.2025 bietet medentex die Entsorgung von Anmischgeräten sowie vollen und leeren Amalgamkapseln zum Sonderpreis an: 
Im Aktionspaket für 99,90 € enthalten sind die Entsorgung von einem Amalgam-Anmischgerät und bis zu 2 kg volle und leere Amalgamkapseln. 
Zusätzliche oder ausschließlich Amalgamkapseln können für 29,60 € pro Kilogramm entsorgt werden.

Bestellung aufgeben

Nehmen Sie das neue Jahr zum Anlass, Ihre Praxis einmal gründlich aufzuräumen und von Altlasten zu befreien. Starten Sie jetzt gemeinsam mit medentex amalgamfrei in das neue Jahr!