Wie die meisten Wirtschaftsbereiche wird auch die Dental-Industrie nicht von der Corona-Pandemie verschont. Wir untersuchen und analysieren wöchentlich, wie stark die Krise Zahnarztpraxen betrifft. Neben den strengen Hygienevorschriften müssen Zahnarztpraxen auch neue Herausforderungen wie Behandlungsausfälle, Liquiditätsengpässe und den Mangel an Hygieneartikeln bewältigen.
Daher haben wir an dieser Stelle hilfreiche Informationen und Links für Zahnärzt:innen zusammengestellt, die in der gegenwärtigen Situation von Nutzen sein könnten.
In Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut Exevia untersuchen wir die Auswirkungen der anhaltenden Corona-Pandemie auf die deutschen Zahnarztpraxen.
Die Marktbeobachtung besteht aus Daten des Exevia Dental-Marktmonitors und der kurzen Umfrage „Stimmungsbarometer Covid-19“. Der Dental-Marktmonitor bildet dabei das komplette Einkaufsverhalten deutscher Zahnarztpraxen ab, wodurch die Entwicklung des Gesamtmarktumsatzes wochenaktuell beobachtet werden kann.
Die Zahnarztpraxen zeigen im Vergleich zum Anfang der Corona-Zeit mehr Optimismus und Hoffnung, dass sich die Lage normalisiert. Genauer ausgedrückt, sieht mehr als die Hälfte aller Zahnärzte der Zukunft der Praxis mit großem Optimismus entgegen.
Folgende zwei Faktoren könnten zu diesem Optimismus beitragen:
Unterstützt wird die positive Einstellung durch die Auswertung des Wareneinkaufs im Exevia Dental-Marktmonitor. Eine gute Nachricht für die Dentalindustrie ist, dass der Umsatztrend in der Kalenderwoche 25 leicht nach oben zeigt.
(Zuletzt aktualisiert am 22.06.2020.)
Auf der folgenden Seite kannst du dich kostenlos anmelden, um zweiwöchentlich Informationen zur Marktentwicklung zu erhalten und somit mehr darüber zu erfahren, inwieweit die gegenwärtige Krise den regulären Betrieb von zahnärztlichen Praxen beeinträchtigt: Wawibox – Ergebnisse Stimmungsbarometer Covid-19.
Um die Entwicklung der zahnärztlichen Leistungserbringung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie kontinuierlich beobachten zu können, hat FIBU-doc den „solvi Leistungsindex in der Coronavirus-Pandemie“ (kurz: SLIC) entwickelt. Hierfür wird aus den täglichen Leistungsdaten von teilnehmenden Praxen ein Index berechnet, der die Entwicklung der Leistungserbringung abbildet und die Veränderung gegenüber dem Vergleichszeitraum Ende Februar auf einfache Weise veranschaulicht. Mehr Informationen auf solvi.de/news.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hatte Praxisinhaber gebeten, auf ihrer Homepage einen Fragebogen zur Lage der Zahnarztpraxen auszufüllen. Bei dieser ersten Befragung ging es um die Veränderung des Arbeitsauskommens und der daraus folgenden Auswirkung auf die Beschäftigung in den Praxen. Mehr Informationen auf bzaek.de.
Wie stark sind die Auswirkungen der Corona-Krise auf deine Praxis?
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Das zahnärztliche Team unterliegt in Deutschland ohnehin strengen Hygienevorschriften. Aufgrund der aktuellen Lage spüren wir zudem seit fast zwei Monaten eine erhöhte Anfrage nach Schutzmitteln und Hygieneartikeln. Deswegen setzen wir uns verstärkt ein, um aktuelle Informationen von Lieferanten und Händlern schnellstmöglich mit unseren Kunden zu teilen:
Gerne informieren wir dich über neu verfügbare Schutzkleidung und Hygieneartikel in unserem Newsletter.
„Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder (KZVen) ein gemeinsames Maßnahmenpaket erarbeitet, mit dem auch in Zeiten zunehmender Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19 die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland aufrechterhalten werden soll.
Nach Abklärung und Ausschluss von besonderen Infektionsrisiken seitens des Patienten sollen die Zahnärztin oder der Zahnarzt gemeinsam mit dem Patienten entscheiden, ob eine geplante Behandlung unter den vorherrschenden Gegebenheiten wirklich erforderlich ist oder zunächst aufgeschoben werden kann.“
(Quelle: BZÄK, Stand 20.03.2020)
„Für die zahnärztliche Behandlung von Patienten, für die kein dringender Verdacht besteht, mit SARS-CoV-2 infiziert zu sein gilt, dass Schutzbrillen oder Visiere und Mund-Nasen-Schutz (MNS) eine Barrierefunktion gegen die Infektionsübertragung der Viren durch Tröpfchen bieten. Wichtig ist, dass diese Schutzmittel wie auch Handschuhe und ggf. Schutzkittel über die gesamte Behandlungszeit getragen werden.
In unserem Artikel zu Risikomanagement haben wir beruhend auf den aktuellen Empfehlungen der Zahnärztekammern eine Reihe praktischer Links und Materialempfehlungen zusammengestellt. >> Lies den Artikel hier.
„Die Behandlung von Patienten, die bereits Symptome einer akuten respiratorischen Erkrankung der unteren Atemwege (Husten, Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Atembeschwerden und Luftnot, Müdigkeit, Appetitlosigkeit) zeigen, sollte grundsätzlich auf die Zeit nach Ende der Erkrankung verschoben werden, sofern es sich nicht um Notfälle handelt.
Diese Patienten sind zur Sicherung der Diagnose an den Hausarzt bzw. den kassenärztlichen Notdienst unter Tel. 116117 zu verweisen.
Um einer Weiterverbreitung des Virus entgegen zu wirken, sollten Patienten durch geeignete Maßnahmen (z.B. Homepage, Aushänge an und in der Praxis) informiert werden, dass sie sich bei Atemwegsinfektionen oder wenn sie einer Risikogruppe angehören, zuerst telefonisch mit der Praxis in Verbindung setzen.“
(Quelle: BZÄEK, Stand: 30.04.2020)
„Bei zahnärztlichen Maßnahmen können Aerosole durch den Rückprall von Spraynebel (Kühlwasser, Pulverstrahl) entstehen. Für eine Übertragung von COVID 19 durch Aerosole in der Zahnmedizin gibt es bisher keinen Nachweis.
Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes sollte aber die Entstehung und Verbreitung von dentalem Spraynebel reduziert werden. Dies erfolgt zuallererst durch eine effiziente, hochvolumige Absaugung. Antiseptische Mundspülungen können dazu beitragen, die intraorale Erregerzahldeutlich zu reduzieren und das Risiko für eine Infektionsübertragung zu minimieren.
In Abhängigkeit von Art und Umfang der Exposition und des Infektionsrisikos ist die entsprechende persönliche Schutzausrüstung konsequent und ordnungsgemäß zu tragen. Die zusätzliche Verwendung von Visieren/Schutzschilden bei der zahnärztlichen Behandlung erhöht die Sicherheit.“
(Quelle: BZÄEK, Stand: 10.07.2020)
Genauere Informationen zu den zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen bei der Behandlung von Patienten, die potentiell mit dem Corona-Virus infiziert sind, kannst du der Webseite der Bundeszahnärztekammer entnehmen.
Die Bundeszahnärztekammer hat in Kooperation mit dem Bundesverband der Freien Berufe eine hilfreiche Übersicht über finanzielle Hilfsmaßnahmen erstellt, die auf Bundes- und Landesebene für Zahnarztpraxen relevant sein könnten:
Soforthilfen des Bundes
Soforthilfen der Bundesländer
„Die BZÄK informiert zum Kurzarbeitergeld in der Zahnarztpraxis unter Berücksichtigung der beabsichtigten Änderungen durch die Bundesregierung. (23.06.2020)
BZÄK Information „Kurzarbeitergeld“
(Quelle: BZÄEK, Stand: 10.07.2020)
„Hygienekosten sind Praxiskosten und daher mit der Gebühr grundsätzlich abgegolten. Aktuell sind Hygienekosten jedoch ungewöhnlich hoch. Das GOZ-Beratungsforum hat daher befristet die Möglichkeit einer Berechnung geschaffen. Lesen Sie hierzu die Information des Ausschusses Gebührenrecht der BZÄK:
COVID 19 und erhöhte Hygienekosten“
(Quelle: BZÄEK, Stand: 10.07.2020)
„Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), zu denen auch Zahnarztpraxen gehören, wenn sie in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt haben oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Bei Praxen, die nach April 2019 gegründet wurden, sind statt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen.
Gefördert wird bei Vorliegen der Voraussetzungen durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag. Die Auszahlung erfolgt nach dem Ende der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit. Wer bei gleichen Voraussetzungen die Zahl der Ausbildungsplätze sogar erhöht, erhält einmalig 3.000 Euro statt der 2.000 Euro nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit.
Hinweis: Die Beantragung der Fördermittel ist noch nicht abschließend geregelt. Mit der Umsetzung wird die Bundesagentur für Arbeit beauftragt.“
(Quelle: BZÄEK, Stand: 10.07.2020)
Haftungsausschluss: Die Informationen auf dieser Webseite wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und zusammengestellt. Dennoch übernimmt die caprimed GmbH keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte. Erstellung: 27.03.2020, aktualisiert am 10.07.2020.