BLOG
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.
Umweltfreundliche Entsorgung von enretec

Enretec zu Entsorgung von Praxisabfall und Altgeräten

Die Entsorgung von Materialien und Geräten wirft häufig Fragen in der Praxis auf. Wie wird was korrekt entsorgt? Was ist mit COVID-19-Schnelltests? Und geht das auch umweltschonend? Unser Partner enretec gibt Tipps und begrüßt Wawibox-Kunden mit einem Kennenlernangebot.

Die Entsorgung von Materialien und Geräten gehört meist nicht zu den Aufgaben mit höchster Priorität in einer Praxis. Sie sollte jedoch nicht unterschätzt werden, da sie einige Haftungsrisiken mit sich bringt und letztlich die Praxis vor Haftungsansprüchen absichert.

Dafür müssen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden, Zahnarztpraxen sind bei diesem Thema aber nicht auf sich allein gestellt: Es gibt verlässliche Partner am Dentalmarkt, die Praxen gemeinsam mit dem Fachhandel bei der rechtssicheren Entsorgung unterstützen.
Das zertifizierte Entsorgungsunternehmen enretec informiert in diesem Gastbeitrag über korrekte Entsorgung, Nachhaltigkeit und Spendenprojekte.


Zur Rechtslage: Praxisinhaber in der Haftung

Praxisinhaber haften nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die anfallenden Praxisabfälle. Egal, ob diese als ungefährlich eingestuft werden oder nicht.
Wie die Entsorgung der einzelnen Abfallarten zu erfolgen hat, bestimmen maßgeblich die Biostoffverordnung (BioStoffV), das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI).

Für die ordnungsgemäße Entsorgung erhalten Praxisinhaber vom Entsorger entsprechende Nachweise, die sie mindestens 3 Jahre – besser aber 5 Jahre – aufbewahren sollten.


Die Entsorgung scharfer und spitzer Gegenstände

Die Praxisabfälle müssen bereits am „Anfallort“ – also in der Praxis – ordnungsgemäß gesammelt und gelagert werden.
Hierfür benötigt die Praxis unter anderem spezielle Behälter; das gilt z. B. auch für Spritzen, Kanülen, Skalpelle und ähnliche Gegenstände, denn diese müssen laut BioStoffV § 11 Abs. 4 in bruch- und stichfesten Behältnissen aufbewahrt werden.

Das „Eingipsen“, wie es früher einmal üblich war, oder auch das „Recapping“ sind verboten. Das RKI konkretisiert die Vorgabe in seiner „Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ noch um den Transport und die Entsorgung der scharfen und spitzen Gegenstände.
Hier heißt es, diese Abfälle „müssen […] fest verschlossen, sicher vor unbefugtem Zugriff bereitgestellt, transportiert und entsorgt werden. Die sichere Umhüllung muss bis zur Übergabe in das Sammelbehältnis für zu entsorgende Abfälle gewährleistet sein (z. B. Presscontainer).“
Diese Maßgaben sollen ein Verletzungsrisiko für das Personal und die Patient:innen der Praxis und gleichzeitig auch für die Mitarbeitenden von Logistik- und Entsorgungsunternehmen ausschließen.

 

Wawibox-Tipp: Das exklusive Angebot von enretec für Wawibox-Kunden

newsletter_blogartikel_picture (1)-Apr-05-2021-01-22-45-32-PM

Hier geht's zum Angebot

 


Gefährliche Abfälle

Nicht nur für Abfälle, von denen ein Verletzungsrisiko ausgeht, sondern insbesondere auch für Abfälle, die eine große Kontaminationsgefahr bergen, existieren klare Richtlinien zur Entsorgung.

Entsorgung von Amalgam

Allen voran für Amalgam, das nach Europäischem Abfallverzeichnis als gefährlicher Abfall eingestuft wird. Nach wie vor gelangt ein nicht unwesentlicher Teil an Quecksilber vom Behandlungsstuhl in das Abwasser.
Dies kann jedoch verhindert werden, wenn die Vorgaben zum Umgang mit Amalgamabscheidern und Amalgamauffangbehältern in der Praxis beachtet werden. Neben den baulichen Anforderungen an den Abscheider (siehe Abwasserverordnung Anhang 50 „Zahnbehandlung“) sind auch die Einhaltung von Wartungs- und Prüfungsintervallen für das Gerät sowie ein regelmäßiger Tausch der Amalgamauffangbehälter essenziell.

Im Entsorgungsprozess obliegt die stoffliche Verwertung mit dem Ziel einer Trennung und Rückgewinnung der verschiedenen Bestandteile ausschließlich spezialisierten Entsorgungsunternehmen.

Übrigens: Auch Filtersiebe der Absauganlagen sind meist mit Amalgamresten kontaminiert und dürfen deshalb nicht einfach abgespült und wieder eingesetzt werden. Sie gelten ebenfalls als gefährliche Abfälle und müssen nach denselben Kriterien wie die Amalgamauffangbehälter entsorgt werden.


Entsorgung von Röntgenflüssigkeiten

Chemikalien wie Röntgenentwickler und -fixierer zählen nach Europäischem Abfallverzeichnis auch zu den gefährlichen Abfällen und müssen nach der Verwendung in dafür vorgesehene Auffangkanister gefüllt werden. Diese können ebenfalls von einem zertifizierten Entsorger abgeholt werden.

Die Röntgenflüssigkeiten können im Nachhinein bei der Zementherstellung eingesetzt werden, sodass sie nicht einfach verbrannt werden.


health-report


Wawibox-Tipp:
Nachhaltigkeit in der Zahnarztpraxis muss kein unerfüllter Traum bleiben! In diesem Blogartikel haben wir Tipps für Müll- und Energie-Reduktion in Praxen gesammelt.

 

 

Entsorgung von alten Elektrogeräten

Auch für dentale Elektrogeräte gelten ganz bestimmte Entsorgungsvorschriften. Werden Altgeräte auf konventionellen Schrottplätzen entsorgt, können Praxisbetreiber dafür zur Rechenschaft gezogen werden (§ 10 Abs. 1 ElektroG).
Eine unsachgemäße Entsorgung ist aus umwelttechnischen und sicherheitsrelevanten Gründen äußerst problematisch, da sich in alten Behandlungseinheiten häufig Reste von Amalgam oder auch infektiöse Anhaftungen finden.
Schrottplätze entsorgen diese Abfälle ungeachtet des Kontaminationsrisikos häufig als Mischschrott.

In einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb hingegen werden die Medizingeräte fachgerecht auseinander gebaut und die Einzelteile je nach Einstufung dem korrekten Entsorgungsweg zugeführt.

Übrigens: Bis 2005 waren die Praxisbetreiber noch selbst in der Pflicht, die ordnungsgemäße Entsorgung der Praxisaltgeräte zu organisieren. Mit dem ElektroG wurden die Hersteller und Händler, die Elektrogeräte produzieren oder vertreiben, dazu verpflichtet, Sammel- und Rücknahmestellen anzubieten.

Alle Elektrogeräte mit Kaufdatum nach dem 13. August 2005 können von Praxen an den Hersteller oder ihr Depot zurückgegeben werden. Diese Stellen kümmern sich dann um den Entsorgungsprozess.


RKI-konforme Entsorgung von COVID-19-Test-Kits

Seit Corona-Schnelltests auch in Praxen und Pflegeeinrichtungen möglich sind, stellt sich dort die Frage, wie die Test-Kits korrekt entsorgt werden. Um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten, darf die Entsorgung nur über einen zertifizierten Entsorgungsspezialisten erfolgen.
Die enretec GmbH hat eine Lösung für dieses Problem gefunden und bietet ab sofort eine kontaktlose, sichere und gesetzeskonforme Entsorgung der Corona-Tests an.

Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Entsorgung nur mit den firmeneigenen Sicherheitsbehältern. Darin werden die gebrauchten Tests, egal ob positiv oder negativ, vor der Entsorgung gesammelt.
Die 30-Liter-Behälter können ganz unkompliziert per Telefon, Fax oder online bestellt werden. Bei der Abholung der COVID-19-Testabfälle werden neue Behälter auf Wunsch direkt mitgeliefert.

Neben der ordnungsgemäßen Entsorgung mit entsprechendem Entsorgungsnachweis bemüht sich enretec um eine größtmögliche Nachhaltigkeit bei der Abfallvernichtung. Die Abfälle werden nicht einfach vernichtet, sondern zur Erzeugung thermischer Energie verwendet.

 

Blog Trenner (1)

 

Enretec: Entsorgung. Effizient. Einfach.

Wir bei enretec finden, dass es längst an der Zeit ist, verantwortungsvoller mit unserem Planeten umzugehen. Dazu gehört nicht nur die Reduktion von Abfällen, sondern auch deren nachhaltige Entsorgung. 

Als zertifiziertes Entsorgungsunternehmen nutzen wir seit Jahren umweltschonende Möglichkeiten zur Weiterverwertung dentaler Abfälle. So gehen z. B. extrahierte Zähne aus der Zahnarztpraxis an Universitäten und Institute, um dort für Studien- und Forschungszwecke eingesetzt zu werden. Auch Röntgenentwickler und -fixierer werden einer neuen Bestimmung zugeführt, indem sie für die Zementherstellung verwendet werden. 

Ab sofort ermöglichen wir mithilfe der gemeinnützigen Klimaschutzorganisation atmosfair auch Klimaneutralität in unserem Entsorgungsservice.

Die bei Transport und Entsorgung unvermeidbaren CO2-Emissionen helfen wir an anderer Stelle mit einem Umweltschutzprojekt in Ruanda einzusparen. Als das am dichtesten bevölkerte Land Afrikas hat Ruanda ein großes Problem mit der Abholzung, da ein Großteil der Menschen mit Feuerholz und Holzkohle kocht. Atmosfair stattet die Region mit effizienten Öfen aus, die 80 % weniger Holz verbrauchen als die traditionellen Kochstellen.

Das Besondere an dem Projekt? Die nachhaltige Wirkung. Mit seiner Hilfe werden Verhaltensweisen grundlegend geändert, die eine langfristige Reduktion von CO2-Emissionen nach sich ziehen.

Wir freuen uns, dadurch etwas zum weltweiten Klimaschutz beitragen und zukünftige soziale Projekte unterstützen zu können.

rocket_icon_lp_blue


So ist auch mit Wawibox ein Projekt geplant:
Für jeden entsorgten Amalgamauffangbehälter unterstützt enretec ein Spendenprojekt bei  betterplace.org für eine bessere Wasserversorgung und für die Stärkung der Frauenrechte.

 

Durch ein großes Netzwerk an qualifizierten Transportunternehmen können Praxen in ganz Deutschland die Abholung ihrer Amalgamabfälle direkt im Webtool von enretec beauftragen und sich im Zuge der Abholung neue Behälter liefern lassen.

 

Quellen:
Abwasserverordnung, Anhang 50
Biostoffverordnung
Elektro- und Elektrogerätegesetz 
Elektro- und Elektrogerätegesetz $10, Abs.1
Infekionsschutzgesetz