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Erste Hilfe in der Zahnarztpraxis

Erste Hilfe in der Zahnarztpraxis: Tipps & Produktempfehlungen

Eine gut funktionierende Erste-Hilfe-Struktur macht im Praxisalltag einen entscheidenden Unterschied – etwa bei Schnittverletzungen, Verbrennungen oder plötzlichen Gesundheitsvorfällen. Chris Franke von Kroschke GmbH gibt Tipps und Produktempfehlungen für deine Zahnarztpraxis!

Dabei geht es nicht um die Patientenversorgung, sondern in erster Linie um den Schutz und die Versorgung der Mitarbeiterinnen bei Arbeitsunfällen oder plötzlichen Erkrankungen. 

Was bedeutet das für Zahnarztpraxen? Welche Vorschriften gibt es und wie kannst du sicherstellen, dass deine Praxis optimal vorbereitet ist? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zur Ersten Hilfe in der Zahnarztpraxis.

 

Inhalt:
1. Gesetzliche Grundlagen: Was ist Pflicht?
2. Die richtige Erste-Hilfe-Ausstattung
3. Erste-Hilfe-Räume: Wann sind sie notwendig?
4. Kontrolle und Pflege: Wer trägt die Verantwortung?
5. Dokumentation: Warum ist sie notwendig?
Fazit: Erste Hilfe aktiv umsetzen

1. Gesetzliche Grundlagen: Was ist Pflicht?

In Deutschland regeln verschiedene Vorschriften, wie Erste Hilfe in Unternehmen und damit auch in Eurer Praxis zu organisieren ist. Die Arbeitsstättenregel ASR A4.3¹ konkretisiert, welche Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe vorhanden sein müssen. Die DIN 13157² und die DIN 13169 definieren die Mindestanforderungen an das Erste-Hilfe-Material, d.h. sie legen konkrete Bestandteile, wie Kompressen, Kühlpacks oder Pflaster und deren Mengen fest. Die Normen unterscheiden sich nur in der Menge des Verbandsmaterials. Daher wird die DIN 13157 auch als „kleine Füllung“, die DIN 13169 als „große Füllung“ bezeichnet. 

Je nach Mitarbeiterzahl müsst ihr folgende Erste-Hilfe-Ausstattung vorhalten:

  • Praxen bis 50 Mitarbeitende³ benötigen 1 Verbandkasten nach DIN 13157.
  • Praxen mit mehr als 50 Mitarbeitenden benötigen entweder 1 Verbandkasten nach DIN 13169 oder einen zusätzlicher Erste-Hilfe-Koffer nach DIN 13157 je weitere 50 Mitarbeitende

 

👍 Unsere Produktempfehlung:
Art. Nr. 46238 K.57 Erste-Hilfe-Koffer Classic

💡 Verbandkästen dürfen maximal 100 Meter oder eine Geschosshöhe von den Arbeitsplätzen entfernt sein.

Schon gewusst?Mit der Kroschke SIGN Eigenmarke K.57 bieten wir Ihnen langlebige Produkte mit hoher Qualität und optimalem Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Artikel werden mit Liebe von unseren Produktmanagern ausgewählt und in Braunschweig mit viel Sachverstand auf Herz und Nieren getestet.

 

2. Die richtige Erste-Hilfe-Ausstattung

Neben Verbandkästen gibt es noch weitere sinnvolle Komponenten für eure Erste-Hilfe-Ausstattung: 

  • Erste-Hilfe-Schränke: Sind für größere Praxen geeignet, um Erste-Hilfe-Material oder Rettungssitze für den sicheren Transport verletzter Mitarbeiter bereitzustellen.

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👍
Unsere Produktempfehlung: 
Art. Nr. 55161 SÖHNGEN® Sanitätsschrank Lean
oder Art. Nr. 13911 SÖHNGEN® Verbandschrank London

 

 



  • Augenspülungen: Wichtig in Arbeitsbereichen, in denen schädliche Flüssigkeiten, Schleifstaub oder Partikel ins Auge gelangen können.

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👍 Unsere Produktempfehlung: 
Art. Nr. 4724 K.57 Augenspülflasche 500 ml

oder Artikelnr. 58187 K.57 Erste-Hilfe-Station QuickSafe Solo




 

  • Pflasterspender: Ideal für Arbeitsplätze, wo die Gefahr von Schnittverletzungen besteht. So sind Pflaster schnell griffbereit und der Verbandskasten bleibt unversehrt.

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👍 Unsere Produktempfehlung:
Art.-Nr. 42257 K.57 Pflasterspender QuickFix
oder Artikelnr. 26830 Salvequick® Pflasterspender

 

 

  • Defibrillatoren (AED): Ein AED ist in Praxen nicht vorgeschrieben, aber eine sinnvolle Investition in mehr Sicherheit. Ein Herzstillstand kann jederzeit und überall auftreten, auch bei scheinbar gesunden Menschen. Mit einem Defibrillator ist jeder in der Lage, Hilfe zu leisten und damit die Überlebenschancen deutlich zu erhöhen. Ein Defibrillator ist auch ein Zeichen von Verantwortung und stärkt das Vertrauen in eure Praxis. 

Kroschke_banner1👍 Unsere Produktempfehlung: 
Art. Nr. 157172 PRIMEDIC Defibrillator HeartSave Y
oder Artikel 34571 Philips Defibrillator HeartStart HS1,
mit Tragetasche und Wandhalter

 

  • Kennzeichnung: Alle Erste-Hilfe-Einrichtungen müssen mit den entsprechenden Piktogrammen gemäß ASR A1.3 DIN EN ISO 7010 gekennzeichnet sein, sodass die Standorte schnell von allen gefunden werden können.

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👍 Unsere Produktempfehlung:
Art.-Nr. 47303 Rettungszeichen Erste Hilfe, 
47404 Rettungszeichen Augenspüleinrichtung,
47326 Rettungszeichen Automatisierter externer Defibrillator

 

 

  • Aushang zur Ersten Hilfe: Der DGUV-Aushang zur Ersten Hilfe ist in jeder Praxis verpflichtend und muss gut sichtbar angebracht werden. Er enthält wichtige Notfallnummern, Anweisungen zur Ersten Hilfe und die Kontaktdaten der zuständigen Ersthelferinnen und Ersthelfer. 

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👍 Unsere Produktempfehlung:
Art. Nr. 27287 Erste Hilfe Aushang, DGUV

 

 

 

  • Ersthelfer/innen: Als Arbeitgeber musst du „Ersthelfer“ benennen, also Personen, die im Notfall Erste Hilfe leisten. In kleineren Praxen oder Betrieben mit bis zu 20 anwesenden Beschäftigten muss immer mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer vor Ort sein. In der Zahnarztpraxis dürfte das entspannt sein, denn Personen mit medizinischer Ausbildung können lt. § 26 DGUV Vorschrift 1 ohne zusätzliche Ausbildung als Ersthelfer eingesetzt werden.

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3. Erste-Hilfe-Räume: Wann sind sie notwendig?

In der Regel sind Erste-Hilfe-Räume in Zahnarztpraxen nicht erforderlich, da sie erst in Betrieben mit über 1.000 Mitarbeitenden oder bei besonderer Gefährdungslage ab 100 Mitarbeitenden vorgeschrieben sind. Dennoch kann es sinnvoll sein, einen gut ausgestatteten Bereich für Erste-Hilfe-Maßnahmen einzurichten, um im Notfall zügig reagieren zu können.⁵

4. Kontrolle und Pflege: Wer trägt die Verantwortung?

Die Praxisleitung trägt die Verantwortung für die Erste Hilfe. Diese muss eine Person benennen, die die regelmäßige Überprüfung der Erste-Hilfe-Ausstattung übernimmt; dies kann auch eine externe Fachkraft (Sicherheitsbeauftragte:r) sein.

Verbandkästen, Erste-Hilfe-Koffer und andere Einrichtungen müssen regelmäßig kontrolliert werden. Wir empfehlen eine vierteljährliche Überprüfung, damit die Ausrüstung stets griffbereit und vollständig ist.

Unsere Tipps für die Praxis:

Plomben oder Siegel lassen sofort erkennen, ob ein Koffer bereits geöffnet wurde. Trotzdem lassen sie sich leicht öffnen, sodass jederzeit ein schneller Zugriff möglich ist. 

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👍 Unsere Produktempfehlung:
Art. Nr. 25425 SÖHNGEN® Sicherheitsplombe,
Art. Nr. 59080, Sicherheitssiegel Refill Erste Hilfe

 

 

 

Zusätzliche Pflasterspender neben den Verbandkästen ermöglichen die Versorgung der häufigsten Verletzungen, ohne den Erste-Hilfe-Koffer zu öffnen. Das schont die DIN-Füllung.

👍 Unsere Produktempfehlung:
Art.-Nr. 42257 K.57 Pflasterspender QuickFix
oder Artikelnr. 26830 Salvequick® Pflasterspender

 

5. Dokumentation: Warum ist sie notwendig?

Jede Erste-Hilfe-Leistung, auch bei kleinen Verletzungen, muss dokumentiert werden. Diese Unterlagen dienen als Nachweis für die Unfallversicherungsträger, falls aus einer vermeintlichen Bagatelle ein größerer Gesundheitsschaden entsteht. Die Aufzeichnungen müssen 5 Jahre aufbewahrt werden und unterliegen dem Datenschutz.

Dafür gibt es mehrere Optionen:

Verbandbuch: Alle Vorfälle sollten lückenlos und tabellarisch eingetragen werden. Der Vorteil eines Verbandbuches ist, dass Unfallschwerpunkte oder häufige Verletzungen schnell identifiziert werden können. Es muss jedoch verschlossen aufbewahrt werden, um die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. 

Verbandblock: Für jeden Vorfall gibt es eine Seite, damit ausgefüllte Notfallversorgungsnachweise herausgetrennt und archiviert werden können. Der Datenschutz ist dabei sichergestellt. 

👍 Unsere Produktempfehlung:
Art. Nr. 42405 K.57 Verbandblock,
Art. Nr.
43297 K.57 Halter für Verbandblock

Digitale Dokumentation: Mit einem digitalen Verbandbuch können Unfälle papierlos und DSGVO-konform dokumentiert und im Nachgang analysiert werden. Solche Softwarelösungen eignen sich für große Betriebe mit mehreren Standorten.

 

Fazit: Erste Hilfe aktiv umsetzen

Erste Hilfe in der Zahnarztpraxis ist nicht nur Pflicht, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit. Klare Organisation, die richtige Ausstattung und regelmäßige Kontrollen gewährleisten schnelles und effektives Handeln im Notfall. Eine gute Sicherheitskultur fördert das Vertrauen und die Motivation des Teams, was sich auch positiv auf die Patienten auswirkt.

Prüfe jetzt, ob deine Praxis optimal ausgestattet ist. Im Ernstfall zählt jede Minute!

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Quellen

 ¹BAuA - Regelwerk - ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
²liste_eh_material.pdf
³DGUV - FB EH Erste Hilfe Material
⁴Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe | DGUV Informationen | Regelwerk | DGUV Publikationen
⁵DGUV - FB EH Erste-Hilfe-Räume in Betrieben
⁶DGUV - FB EH Dokumentation

Bildquellen: Kroschke GmbH