BLOG
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.
Junge Zahnärztin berät Patientin in eigener Praxis

Zukunftsplanung: Eigene Praxis oder Anstellung? Pro & Contra

Viele Zahnärzt:innen entscheiden sich nach den zwei Jahren als Vorbereitungsassistent für eine Anstellung als Zahnärzt:in. Im Laufe des Berufslebens stellen sich viele irgendwann die Frage: Bleibe ich angestellt oder eröffne ich doch eine eigene Praxis?

Für beide Möglichkeiten gibt es Argumente, die dafür oder dagegen sprechen. Dr. Daniela Heints gibt hier einen Überblick über die Pros & Contras für beide Varianten.

Selbstständigkeit = Arbeiten nach den eigenen Vorstellungen

Der Schritt in die Selbstständigkeit als Zahnärzt:in ermöglicht die Berufsausübung ganz nach Ihren eigenen Vorstellungen. Dies ist auch einer der häufigsten Gründe, weshalb Zahnärzt:innen, die mit der Anstellung an sich zufrieden sind, dann doch über das Thema "eigene Praxis" nachdenken. In Anstellung ist man weisungsgebunden. Alle Entscheidungen unterliegen dem Praxiskonzept des Inhabers.

 

Anstellung versus Selbstständigkeit 

Beide Varianten haben konkrete Vor- und Nachteile. Die Bewertung sollte entsprechend der eigenen Lebenssituation und persönlichen Zukunftsplanung erfolgen.

 

Arbeitsweise

Der erste Punkt ist die Arbeitsweise.

In Anstellung arbeiten Sie weisungsgebunden.

Als Praxisinhaber:in arbeiten Sie komplett selbstständig und eigenverantwortlich. Als Zahnärzt:in sind Sie in Ihrer Therapiewahl in Bezug auf die Patienten auch in Anstellung theoretisch frei, da die freie Therapiewahl und Indikationsstellung durch behandelnde Zahnärzt:innen gilt. Doch das gesamte Praxiskonzept können Sie nicht oder nur bedingt mitgestalten. Eine Möglichkeit ist hier zum Beispiel die Positionierung als Expert:in für einen bestimmten Bereich innerhalb dieser Praxis. Insgesamt sind alle konzeptionellen Ideen und Veränderungen nur in Absprache mit dem Praxisinhabenden möglich, wenn überhaupt.

 

Einkommen

Der zweite Punkt ist das Einkommen.

Im Bereich Einkommen liegen die Praxisinhabenden deutlich vorne.

Laut Statistischen Jahrbuch 2015-2016 der BZÄK liegt der Einnahmenüberschuss bei Zahnärzt:innen im Bundesdurchschnitt bei ca. 150.000€. Einige Zahnarztpraxen liegen deutlich darüber, andere deutlich darunter. Die Differenzen lassen sich neben dem Standort und regionalen Faktoren vor allem auf die unterschiedlichen Konzepte der jeweiligen Praxen zurückführen. Mit einem durchdachten Konzept und einer klaren Unternehmensstrategie ist es durchaus möglich, weit über dem Bundesdurchschnitt zu liegen.

Als Praxisinhaber:in ist der Gewinn Ihres Unternehmens Zahnarztpraxis Ihr Eigentum. Nach Deckung der Fixkosten, dem sog. Break-even-point sind 100 % des Umsatzes auch Ihr Gewinn. Natürlich ist der Gewinn nicht direkt Ihr Einkommen, da noch steuerliche Abzüge hinzukommen, doch wer viel Steuern zahlen darf, hat auch viel eingenommen.

Die Verdienstmöglichkeiten als angestellte Zahnärzt:in sind im direkten Vergleich deutlich beschränkter. Durch eine Umsatzbeteiligung können Sie zwar einen gewissen Einfluss auf Ihr Gehalt nehmen. Sie werden aber nicht die Zahlen eines Praxisinhabers erreichen. Die Umsatzbeteiligungen liegen i.d.R. zwischen 25 und 35 % des eigenen zahnärztlichen Umsatzes. Eine reine Umsatzbeteiligung ist rechtlich nicht zulässig, da das unternehmerische Risiko nicht auf den Mitarbeitenden umgelegt werden darf. Einige Zahnärzt:innen arbeiten mit einem reinen Fixgehalt. Auch dieses Modell hat seine Vorteile. Besonders in den ersten beiden Berufsjahren als Vorbereitungsassistent kann so ohne wirtschaftlichen Druck gearbeitet werden. Hier sollte die Entwicklung einer routinierten Ausübung der zahnmedizinischen Fertigkeiten im Vordergrund stehen.

Tipps von Praxisgründer:innen hier gratis herunterladen


Einkommen bei Urlaub oder Krankheit

In Anstellung haben Sie den großen Vorteil des sicheren, planbaren und regelmäßigen Gehalts. Sie bekommen eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub. Diese Punkte sind bei Selbstständigkeit nicht abgesichert. Für den Krankheitsfall gibt es die Möglichkeit einer Praxisausfallversicherung und im Urlaub haben Sie kein Einkommen. Durch eine Jahresplanung können Sie diese Zeiten jedoch unternehmerisch mit einplanen und die Urlaubszeiten bei der Kalkulation des Einkommens berücksichtigen. 

 

Sicherheiten als angestellte Zahnärzt:in – Freiheit als Praxisinhaber:in

Die Tätigkeit als angestellte Zahnärzt:in punktet in diesen Bereichen also mit den Sicherheiten des Angestelltenverhältnisses. Als Praxisinhaber:in tragen Sie das unternehmerische Risiko. Gleichzeitig haben Sie auch eine immense unternehmerische Freiheit. Neben der selbstständigen Arbeitsweise, Ihrem persönlichen Konzept und den Verdienstmöglichkeiten haben Sie die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeiten sowie Ihren Urlaub frei zu wählen und nach Ihren Lebensumständen zu richten. Auch die Kinderbetreuung ist leichter zu organisieren, wenn Sie sich nicht nach vorgegebenen Zeiten richten müssen. Das Thema Mutterschutz und Elternzeit ist als angestellte Zahnärztin einfacher zu organisieren. Doch auch mit einer eigenen Praxis lässt sich die Familienplanung meistern. So können Sie beispielsweise Entlastungsassistent:innen für diese Zeiten beschäftigen, auch wenn Sie sonst alleine in der Einzelpraxis tätig sind. In Bezug auf die Personalverantwortung und Verwaltungsaufwand punkten die Praxisinhaber:innen mit einer hohen Verantwortung – bei gleichzeitiger Freiheit der Unternehmensführung nach den eigenen Vorstellungen.

 

Einen Überblick über alle relevanten Punkte gibt die Tabelle:

 

Angestellte Zahnärzt:in

 

Praxisinhaber:in

weisungsgebunden

Arbeitsweise

eigenes Konzept

Gehalt – sicheres Einkommen

Einkommen

Gewinn des Unternehmens – schwankend

geringer im Vergleich

Höhe des Einkommens

höher im Vergleich

Sicherheit im Krankheitsfall

Krankheitsfall

keine Sicherung, ggf. zusätzliche Versicherungen

Sicheres Arbeitsverhältnis

Sicherheit / Risiko

unternehmerisches Risiko

Urlaubsanspruch, begrenzt

Urlaub

flexible Urlaubsmöglichkeit

vorgegeben

Arbeitszeiten

flexibel

abhängig von den Arbeitszeiten

Kinderbetreuung

flexibel

gesetzliche Regelungen für Arbeitnehmende

Elternzeit / Mutterschutz

gesetzliche Regelungen für Selbstständige

gering - keine

Personalverantwortung

hoch

gering

Verwaltungsaufwand

hoch

 

Fazit

Beide Varianten haben Ihre Vor- und Nachteile. Nach Abwägung der genannten Punkte können Sie eine für Sie passende Entscheidung treffen. Hilfreich kann dabei die Unterstützung durch einen unabhängigen Business-Coach sein, mit dem Sie entsprechend Ihrer Vorstellungen die Varianten betrachten, eine individuelle Chancen-Risiko-Analyse durchführen und einen tragfähigen Businessplan für Ihre Praxis erstellen.

 

Erfahren Sie mehr zum Thema Praxisgründung

Im Online-Seminar „Mut zur eigenen Praxis – in 5 Schritten zur erfolgreichen Praxisgründung“ erfahren Sie, welche Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit auf Sie zukommen – und wie Sie diese erfolgreich meistern. 

Das Seminar von E-WISE richtet sich an angestellte Zahnärzt:innen, die wissen möchten, ob eine eigene Praxis das Richtige für sie ist und was vor, während und nach der Gründung auf sie zukommt. Das komplette Kursangebot finden Sie auf der E-WISE Webseite.

Als Zahnärztin und selbstständiger Business Coach begleite ich Zahnärzt:innen in allen Phasen ihrer Karriere auf dem Weg zu ihrem ganz persönlichen Erfolg. Mit dem exklusiven Business-Coaching biete ich ein neues Format der Unternehmensberatung für Zahnärzt:innen an.

Im Seminar erhalten Sie einen strukturierten Überblick rund um die Praxisgründung und gewinnen Klarheit über Ihre persönliche Zukunftsplanung. Nähere Informationen zum Kursinhalt und die Möglichkeit zum kostenlosen Test finden Sie hier.

 

Blog Trenner (1)

 

Hat dir der Beitrag gefallen? Weitere Informationen rund um die Finanzierung einer eigenen Praxis findest du in unserem nächsten Artikel. Hier reinlesen & informieren